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Ökostromgesetz: Bartenstein-Novelle im Kreuzfeuer der Kritik

Anteil Erneuerbarer Energien droht deutlich zu sinken – Windkraftausbau gefährdet

Heute Donnerstag endet die Begutachtungsfrist für die Novelle des Ökostromgesetzes. Im Zuge dessen übt die IG Windkraft – Interessen-gemeinschaft der Windkraftbetreiber und –hersteller Österreichs – scharfe Kritik am gesamten Entwurf des Wirtschaftsministeriums. Die Novellierungsideen seien keine geeignete Grundlage für weitere Diskussionen. Gefordert wird stattdessen eine Weiterentwicklung des bestehenden Ökostromgesetzes, der die berechtigten Einwände aller Ökostombereiche – neben Windenergie, Biomasse, Sonnenenergie und Kleinwasserkraft - berücksichtigt.

Der Anteil Erneuerbarer Energien in Österreich ist nicht – wie in der Novelle angenommen - im Steigen, sondern deutlich im Fallen begriffen. Derzeit liegt er mit 68 Prozent sogar unter dem Wert von 1997 (70%). Damit Österreich das EU-Ziel von 78,1 Prozent bis 2010 erreicht, fordert die IG Windkraft eine Anhebung für Ökostrom auf 10 Prozent des Bruttoinlandsstromverbrauchs auf Basis von Windkraft, Sonne und Biomasse bis 2010. Die Budgets, die zur Förderung von Ökoenergie zur Verfügung stehen, müssen an dieses Ziel angepasst werden. Auch ist das Abgehen vom bewährten Einspeisesystem hin zu einem Ausschreibesystem abzulehnen.

„Studien zufolge befürwortet die Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher den Ausbau erneuerbarer Energien und lehnt den Zukauf ausländischen Atomstroms ab. Bartensteins Entwurf jubelt der österreichischen Bevölkerung unter dem Motto ‚Effizienzsteigerung’ faktisch den Ausbaustopp Erneuerbarer Energien unter“, so Mag. Stefan Hantsch, Geschaftsführer der IG Windkraft. Hantsch weiter: „Unter diesen Bedingungen können keine Windkraft- und sonstige Ökostromanlagen mehr errichtet werden. Damit wird - nicht zuletzt durch den laufend steigenden Stromverbrauch - verstärktem Atomstromimport aus dem Ausland Tür und Tor geöffnet. Minister Bartenstein ignoriert sowohl internationale Verpflichtungen als auch die nationale Klimastrategie und das Regierungsprogramm.“

Die Auswirkungen von Bartensteins Begutachtungsentwurf sind so die IG Windkraft allesamt katastrophal und bedeuten: Ausbaustopp von Ökostromanlagen, Verlust tausender Arbeitsplätze, weiterer Anstieg von Atomstromimporten und drohende Strafzahlungen für Emissionszertifikate.

„Bezeichnend, so Hantsch „ist auch, dass die IG Windkraft, Vertreter der Windenergiebranche, die sich in den letzten Jahren zu einem zukunftsträchtigen Wirtschaftszweig entwickelt hat, nicht einmal offiziell zur Begutachtung aufgefordert wurde.“